BÜRO FÜR BUSINESS & MANAGEMENT Andrea Hiller Lohn-/ Buchführungsbüro
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Lohn-/Gehaltsabrechnung

Leistungsangebot:

Digitalisierte lfd. Lohn- oder Gehaltsabrechnung:

Zu Beginn benötigen wir lediglich die folgenden Unterlagen:

  • Firmenstammdaten (inkl. Betriebsnummer und Steuernummer – wenn vorhanden)
  • Personalstammdaten (inkl. ID-Nummer)
  • Kopien der Geburtsurkunden – Kinder
  • Kopie des Arbeitsvertrages

 

Für die lfd. mtl. Lohn- und Gehaltsabrechnungen stellen Sie uns dann nur die:

  • variablen Daten (Gehaltserhöhungen, Krankmeldungen usw.)
  • Arbeitszeitnachweise bei Teilzeit und geringfügige Beschäftigung = geleistete Stunden (Dokumentationspflicht für Arbeitgeber)

in der für Sie eigens angelegten Cloud zur Verfügung.

 

 

Digitalisierte Personalakte / Dokumentenablage

 

Mit der Digitalisierung zum möglichst papierlosen Büro ist auch die Entwicklung von der analogen zur elektronischen Personalakte beinahe unumgänglich.

Denn hier bieten sich, nach erfolgreicher Umsetzung der digitalen Ablage aller Dokumente, viele Vorteile für beschleunigte Arbeitsprozesse in der Personalabteilung.

 

Basisleistungen im Lohnbüro

 

- Einrichten und Pflege der Firmen- und Personalstammdaten

- Anmeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse und ELSTAM-Anmeldung beim Finanzamt

- Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt

- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und sonstigen notwendigen Institutionen

- Kommunikation mit den Krankenkassen und Behörden

- Termingerechtes Erstellen der monatlichen laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen

- Abrechnen von Sondervergütungen z.B. Tantiemen, Urlaubsgeld, Mutterschaftsgeld

- Erstellen von Erstattungsanträgen auf Lohnfortzahlung

- Pflege der Urlaubsstatistik auf dem Lohnbeleg

- Sofortmeldungen

- Bearbeiten von Lohnpfändungen

- Berechnung von Kurzarbeitergeld (KUG)

- Bescheinigungswesen

- Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen

 

Jahresabschluss: Meldung an die Berufsgenossenschaft

 

Begleitung bei Betriebsprüfungen: Rentenversicherungs- und Lohnsteueraußenprüfung

 

Alle Leistungen erfolgen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG und umfassen ausschließlich die laufende Lohnabrechnung und Lohnsteueranmeldung. Es wird keine Steuer- und/oder Rechtsberatung erbracht.

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